Patentgerichtsbarkeit

Patentgerichtsbarkeit
Patẹntgerichtsbarkeit,
 
besonderer Zweig der ordentlichen Gerichtsbarkeit; Patentgericht ist das Bundespatentgericht, Rechtsmittelinstanz der Bundesgerichtshof. Organisation und Verfahren richten sich nach §§ 65 ff. Patentgesetz, subsidiär gelten Gerichtsverfassungsgesetzes und ZPO. - Zum Recht Österreichs und der Schweiz Patent.

Universal-Lexikon. 2012.

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